Nachfolgeberatung für Unternehmen und Vermögen
Unternehmensnachfolge ist eine große Herausforderung für Übergeber, Übernehmer und Berater. Sie müssen wichtige Entscheidungen treffen, vielleicht mit die Wichtigsten im Leben. Solche Entscheidungen fallen nicht leicht. Häufig binden Sie andere Menschen mit ein. Die Familie spielt eine große Rolle. Weiterhin gilt es dringende Fragen zu lösen. Sollten Sie vielleicht einen Nachfolger außerhalb der Familie suchen oder müssen Sie es sogar? Wie erfolgt eine Übertragung in rechtlicher und praktischer Hinsicht und was ergeben sich für Konsequenzen im Steuerrecht?
Als Berater helfen wir Ihnen, die Nachfolge systematisch zu planen und abzuwickeln. Wir geben Ihnen die Informationen und zeigen Wege auf, welche die Entscheidungen erleichtern. In Ihrem Sinne treiben wir den Prozess voran, denn oft scheitern Unternehmensnachfolgen am Zeitfaktor.
Neben Erfahrungen in der Steuerberatung seit über 25 Jahren hat Herr Hopp die Weiterbildung zum „Fachberater für Unternehmensnachfolge“ vom Deutschen Steuerberaterverband absolviert. Dieses theoretische Wissen bildet mit zahlreichen Übertragungstransaktionen die Grundlage für Ihre erfolgreiche Beratung im Bereich „Unternehmensnachfolge“.
Wir organisieren den gesamten Ablauf. Vom Erstgespräch über die Unternehmensbewertung, Finanzierungsalternativen und Verkaufsverhandlungen bis zu den (notariellen) Verträgen. Wir bleiben immer „am Ball“ und treiben für Sie den Übertragungsprozess systematisch und kontinuierlich voran. Sie können immer auf unsere Unterstützung, Verlässlichkeit und Lösungen vertrauen, die sich ausschließlich am Ziel orientieren. Fairness gegenüber allen Parteien ist uns wichtig!
Was tun wir für Sie?
-Durchführung (steuer-)rechtlicher Due Dilligence
-Rechtsform nach familiären, wirtschaftlichen sowie (steuer-)rechtlichen Sachverhalten wählen
-Übertragung im Wege der Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge
-steuerrechtliche Optimierung unter Beachtung weiterer rechtlicher Bedingungen durch Verkauf von einzelnen Vermögenspositionen bzw. von Gesellschaftsanteilen
-langfristige Gestaltungen zur Vorbereitung günstiger erbschaftsteuerlicher Regelungen
-Unterstützung bei der Abfassung von Testamenten zur Sicherung der Unternehmensnach- und Erbfolge , z. B. durch Vermächtnisse, der Vermeidung von Pflichtteilsansprüchen bzw. dem Einsatz eines Testamentvollstreckers
-Gestaltung von Gesellschaftsverträgen unter dem Aspekt der weiteren Einflussnahme durch den Übertragenden
-Minimierung der rechtlichen Risiken für Verkäufer und Käufer
-Organisierung und Steuerung des gesamten Übertragungsprozesses