Jahresabschlusserstellung

 Jahresabschluss und Handelsrecht

Der Jahresabschluss nach Handelsrecht dient grundsätzlich der Information externer Steakholder, wie z. B. Banken, Lieferanten und Kunden, über die Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Der Umfang des Jahresabschlusses (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht) richtet sich nach den handelsrechtlich vorgegebenen Rechtsformen und Unternehmensgrößen. Wir erstellen diese Unterlagen für Sie zeit- und qualitätsgerecht. Besonders Banken benötigen aussagefähige Unterlagen für Kreditentscheidungen. Außerdem übernehmen wir notwendige Veröffentlichungen bei den entsprechenden Institutionen.

Darüber hinaus bieten wir an:

- Aufstellung des Jahresabschlusses ohne Beurteilung,  mit Plausibilitätsbeurteilung, mit umfassenden Beurteilungen je nach Anforderung der Kreditgeber

- Übernahme der Offenlegungspflichten (elektronischer Bundesanzeiger)

- sonstige Abschlüsse (z. B. Eröffnungs- oder Zwischenbilanz)

- sonstige Bescheinigungen (z. B. Duales System Deutschland, Vollständigkeitserklärung nach Verpackungsverordnung (VerpVO)

- Teilnahme an Gesellschafterversammlungen

Jahresabschluss und Steuerrecht

Der steuerrechtliche Jahresabschluss ist Bemessungsgrundlage für Steuerzahlungen. Unser Beratungsansatz dient in erster Linie der Steueroptimierung. Ständige Weiterbildung unserer Mitarbeiter/innen garantiert die korrekte Anwendung der einkommensteuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften. Sie können auf unsere jahrelangen Erfahrungen und organisierten Prozesse vertrauen.

Des Weiteren übernehmen wir:

-das Erstellen spezieller Bilanzen für Mehrpersonengesellschaften

-die elektronische Übertragung der Steuerbilanzen an das Finanzamt

-die Anfertigung von Einnahmen-Ausgaben-Rechnungen für Kleinbetriebe und Freiberufler